Zentrum für LKG-Spalten

Massnahmen im Kindergarten- und Schulalter

Die bereits erwähnten Verlaufskontrollen in gemeinsamer Sprechstunde von Kieferorthopädie und Logopädie werden weitergeführt, für Patienten mit LKG- und Gaumenspalten ca. einmal pro Jahr (ab ca. Alter 8 Jahre eher in Abständen von 2-3 Jahren). Kinder mit reinen Lippen- (Kiefer-) Spalten werden in erster Linie kieferorthopädisch, und in grösseren Zeitabständen in gemeinsamer Sprechstunde kontrolliert.

Logopädische Therapie

Logopädische Therapie ist nur für einen Teil der Patienten notwendig und angezeigt. Lippenspalten stellen an sich keinen Grund für Sprachtherapie dar, Gaumenspalten bei unseren Patienten in weniger als 50% der Fälle. Es ist aber zu bedenken, dass die Sprachentwicklung nebst der Spalte von vielen weiteren (angeborenen und Umgebungs-) Faktoren abhängt, die unter Umständen die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie begründen (genauso wie es z.B. musikalische und unmusikalische Menschen gibt, sind auch bezüglich Sprache die Begabungen unterschiedlich verteilt).

Klinisch-logopädische Verlaufskontrollen

Für Patienten mit operierten (Lippen-Kiefer-)Gaumenspalten ist der klinisch-logopädische Anteil der Verlaufskontrollen bis ins junge Erwachsenenalter wichtig, da mit der Pubertätsentwicklung markante Änderungen in den räumlichen Verhältnissen im Rachenbereich auftreten, welche die Bildung der Sprachlaute in einzelnen Fällen ungünstig beeinflussen können. Die Kontrollen dienen dazu, allfällige ungünstige Entwicklungen zeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen einzuleiten.

Der Verlauf des Zahnwechsels

Der Verlauf des Zahnwechsels erfordert periodische Kontrollen durch die Kieferorthopäden. Eine Behandlung mit Apparaturen (Spangen) wird für praktisch alle Patienten mit Lippen- Kiefer- (Gaumen-) Spalten und für einen Teil der Kinder mit Gaumenspalten notwendig sein. Kieferorthopädische Apparaturen werden aber in der Regel erst eingesetzt, wenn schon möglichst viele bleibende Zähne durchgebrochen sind. Dies deshalb, weil meist eine andere Art von Problemen gelöst werden muss, als bei den häufigsten Zahnfehlstellungen in der übrigen Bevölkerung.

Die Behandlung mit Apparaturen kann, je nach individueller Situation, am Zahnmedizinischen Zentrum der Universität oder bei einem Kieferorthopäden in Nähe des Wohnortes erfolgen. Es ist auch wichtig, dass alle Kinder im Rahmen der Schulzahnpflege regelmässig bezüglich Karies untersucht und gegebenenfalls behandelt werden. Dies deshalb weil die kieferorthopädischen Kontrollen in gewissen Phasen nur in grösseren Zeitabständen erfolgen und keine genügende Überwachung punkto Karies garantieren.

Im Falle von Kieferspalten

Im Falle von Kieferspalten wird im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung häufig auch das Auffüllen der Lücke im Kieferknochen notwendig. In der entsprechenden Operation, der sog. Knochenspanung (= Osteoplastik) wird eine kleine Menge des ‚schwammigen’ Knochen-Anteils aus dem Rand der Beckenschaufel des Patienten entnommen und damit die Lücke im Kieferknochen aufgefüllt. Der so verpflanzte Knochen wird mit dem dicht vernähten Zahnfleisch bedeckt, heilt innert kurzen Zeit ein und wird in die normalen Erneuerungsprozesse des Kieferknochens einbezogen. Das heisst, es können anschliessend Zähne in den Bereich der früheren Kieferspalte hineinverschoben werden. So wird es in den meisten Fällen möglich sein, die Behandlung mit einem durchgehenden Zahnbogen ohne Zahnersatz abzuschliessen.So wird es in den meisten Fällen möglich sein, die Behandlung mit einem durchgehenden Zahnbogen ohne Zahnersatz abzuschliessen.

Für die weitere Zukunft (im Lauf der nächsten 10 Jahre?) darf erhofft werden, dass Materialien zur Verfügung stehen werden, die eine Überbrückung der Knochenlücke durch körpereigenen Knochen auslösen können und damit die Entnahme von eigenem Knochen unnötig machen. Materialien solcher Art sind bereits in Gebrauch, aber für diesen Verwendungszweck bei Kindern leider noch nicht genügend geeignet.

Der Ablauf der individuellen Behandlungsmassnahmen für den einzelnen Patienten bis zum Erwachsenenalter

Der Ablauf der eigentlichen Behandlungsmassnahmen für den einzelnen Patienten vom Kindergarten- bis zum Erwachsenen- Alter ist in den verschiedenen Fachgebieten je nach den Bedürfnissen des Einzelfalles sehr unterschiedlich und kann deshalb hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Wir sind aber gerne bereit, Ihre eigene Problemstellung mit Ihnen zu besprechen (Informationsterminal) und Ihnen soweit möglich entsprechende, individuelle Verlaufsdokumentationen zu zeigen. In einem Teil der Fälle wird die kieferorthopädische Behandlung mit Apparaturen sinnvollerweise kombiniert mit einer chirurgischen Korrektur der Kieferstellung im Alter von 18-20 Jahren. Es kann mit dieser Kombination oft eine Einsparung an Behandlungsdauer sowie ein Gewinn an Ästhetik und langfristiger Stabilität des Resultates erreicht werden.

Insgesamt wird darauf geachtet, die eigentlichen Behandlungsperioden möglichst kurz zu halten, diese optimal in die Schul- und Ausbildungs-Situation der einzelnen Patienten einzupassen, und alle nötigen Massnahmen innerhalb der Leistungsfrist der Invalidenversicherung (also vor Vollendung des 20.Altersjahres) abzuschliessen. Wenn es in vereinzelten, besonders schwierigen Fällen nicht möglich ist, die Behandlung mit Vollendung des 20. Altersjahres abzuschliessen, werden die Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung leistungspflichtig. 

Gegen Ende der Behandlung/Betreuung werden die Jugendlichen (meist zusammen mit ihren Eltern) mindestens kurz informiert über den aktuellen Kenntnisstand bezüglich Hintergründe der Spalt-Fehlbildungen und vorgeburtliche Diagnose- bzw. Vorbeugungs-Möglichkeiten. Leider sind allerdings zur Zeit noch wenige gesicherte Kenntnisse über Hintergründe und Vorbeugungsmöglichkeiten vorhanden. Die Arbeitsgemeinschaft steht aber auch für spätere Rückfragen ehemaliger Patienten zur Verfügung.

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